Familien
Beratungsangebote
Mütter- und Väterberatung
Stephanie Darrow
Dipl. Pflegefachfrau FH Pädiatrie
Bahnhofstrasse 6
5600 Lenzburg
062 886 00 30
E-Mail
Website
Beratungen in Boniswil finden jeweils auf Voranmeldung am 1. Montagnachmittag im Monat im Musikzimmer des Mehrzweckgebäudes (neben der Turnhalle) an der Schulstrasse 8 statt. Termine können per Telefon oder auf folgender Website online gebucht werden: Termin finden
Jugend- und Familienberatung
Region Lenzburg
Bahnhofstrasse 6
5600 Lenzburg
062 892 44 30
E-Mail
Website
Website Soziale Dienstleistungen Region Lenzburg
Elternbildung Aargau
Rain 41
5000 Aarau
062 837 60 81
E-Mail
Website
Die Fachstelle Koordination Elternbildung Aargau stellt sich vor: Sie sind die Drehscheibe für Elternbildung im Aargau. Die Fachstelle Koordination Elternbildung Aargau will die Elternbildung im Kanton Aargau stärken. Sie tun dies im Auftrag der Fachstelle Alter und Familie, Departement Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau, indem sie Elternbildungsangebote über ihre Website sowie Social Media-Kanäle bekannter machen. ElternbildnerInnen und Fachstellen können Kurse, Workshops und Referate, die sich an Eltern richten und die Erziehungs- sowie Beziehungskompetenz von Eltern und das Kindeswohl stärken auf ihrer Website veröffentlichen. Ebenfalls finden Sie auf der Website eine Übersicht von Orten, wo Elternbildung stattfindet.
Die Fachstelle Koordination Elternbildung Aargau freut sich über eine Vernetzung mit Ihnen.

Familienhilfe Lenzburg
Niederlenzerstrasse 25
5600 Lenzburg
062 885 06 56
E-Mail
Website
Die Familienhilfe Lenzburg ist ein ergänzendes Angebot der Spitex Region Lenzburg.
Begleitete Besuchstage Aargau (BBT)
Verein BBT Aargau
Postfach 70
5201 Brugg
056 450 39 44
E-Mail
Website
Flyer BBT Aargau [pdf, 144 KB]
Betreuungsangebote
Die Tagesfamilie
Der Verein Die Tagesfamilie setzt sich seit 1990 für eine professionelle, individuelle familienergänzende Kinderbetreuung in qualifizierten Tagesfamilien ein. Wir ermöglichen Eltern eine optimale Vereinbarkeit von Beruf und Familie mit einem Betreuungsangebot, welches auf Sie zugeschnitten ist.
Unsere Betreuungspersonen in Tagesfamilien sind Angestellte unseres Vereins. Sie profitieren so von umfassenden vertraglichen und finanziellen Regelungen, atraktiven Weiterbildungsangeboten und einem umfassenden Versicherungsschutz. Sie gestalten ihre Arbeitszeiten individuell, stundenweise, halbtags, ganztags oder bieten einen Mittagstisch an.
Wenn Sie als Eltern einen familiären Betreuungsplatz für Ihr Kind suchen oder als Betreuungsperson Interesse an einer Anstellung in einer Tagesfamilie haben, wenden Sie sich bitte telefonisch an unsere Vermittlerin Ursula Engensperger unter der Nummer 079 915 28 98.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage.
Kontakt
Verein Die Tagesfamilie
Frau Ursula Engensperger
Pilgerstrasse 1
5405 Baden
Telefon Zentrale
Telefon direkt
E-Mail
Website
Gemeindebeitrag an die familienergänzende Kinderbetreuung
Die Gemeinde Boniswil unterstützt Eltern mit einem finanziellen Beitrag an die Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung nach dem Prinzip der Vollkostenberechnung.
Anspruch auf finanzielle Unterstützung nach den Bestimmungen des Reglements über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung haben die sorgeberechtigten Eltern bzw. der sorgeberechtigte Elternteil mit Wohnsitz in der Gemeinde Boniswil, wenn auch das Kind resp. die Kinder Wohnsitz in Boniswil haben, für folgende Betreuungsangebote:
- Kindertagessstätten
- Tagesstrukturen
- Tagesfamilien, sofern sie durch einen offiziellen Regionalverband vermittelt werden
Der Gemeindebeitrag wird für Kinder ab 3 Monaten bis zum Austritt aus der Primarschule gewährt und bezieht sich auf die effektiven Betreuungsleistungen. Massgebend ist die Abrechnung der Kinderbetreuungsinstitutionen.
Wer einen Anspruch auf einen Gemeindebeitrag geltend machen will, hat diesen mit dem offiziellen Formular zu beantragen. Das Antragsformular muss vollständig ausgefüllt sein und alle notwendigen Unterlagen müssen beigelegt sein. Bei fehlenden Angaben/Unterlagen besteht kein Anspruch auf finanzielle Unterstützung.
Weitere Einzelheiten können dem Reglement über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung [pdf, 571 KB] entnommen werden.