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Handlungsfähigkeitszeugnis

Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ausgestellt. Dieses Dokument bestätigt, wer die Handlungsfähigkeit besitzt, wer volljährig und urteilsfähig ist. Zuständig für die Gemeinde Boniswil ist:

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Bezirksgericht Lenzburg
Malagarain 2
5600 Lenzburg
062 886 01 70
E-Mail
Website

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