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Leumundszeugnis (Smart Service Portal)

Das Leumundszeugnis enthält folgende Angaben zur gesuchstellenden Person:

  • Hauptwohnsitz
  • Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Gemeinde

Das Leumundszeugnis kann nur für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Boniswil ausgestellt werden. Der strafrechtliche oder betreibungsrechtliche Leumund muss durch die entsprechenden Registerauszüge belegt werden

Das Leumundszeugnis kann mittels untenstehendem Formular über den Online-Schalter oder telefonisch bei der Gemeindekanzlei bestellt werden. Die Kosten betragen Fr. 20.00.

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