Veranstaltung, Einzelanlass
Landwirtschaftsbetriebe sowie Vereine und ähnliche Organisationen dürfen Anlässe mit Wirtetätigkeit ohne Beizug einer Person mit einem Fähigkeitsausweis durchführen, sofern die Durchführung solcher Anlässe als Nebentätigkeit des Betriebs, des Vereins oder der Organisation erscheint. Unter Einzelanlässen sind also Dorffeste, Musik- und Turnerabende, Veranstaltungen, Fasnachts- und Tanzanlässe, Partys, etc. zu verstehen.
Die Wirtetätigkeit an einem Einzelanlass ist mindestens 10 Tage vor dem Anlass
a) der Gemeinde (Anmeldung Wirtetätigkeit gemäss § 6 Abs. 2 GGV) und
b) dem Amt für Verbraucherschutz (Meldepflicht nach Lebensmittelgesetz) zu melden.
Weitere Informationen sowie das Meldeformular für Einzelanlässe finden Sie auf der Website des Amts für Verbraucherschutz.
Meldeformular Einzelanlass
Merkblatt Einzelanlässe [pdf, 38 KB]
Merkblatt Anforderungen an den Ausschank und Verkauf von alkoholartigen Getränken [pdf, 33 KB]
Gastgewerbegesetz [pdf, 395 KB]
Verordnung zum Gastgewerbegesetz [pdf, 385 KB]