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Prämienverbilligung

Prämienverbilligung

Das Anmeldeverfahren für die Krankenkassenprämienverbilligung wurde überarbeitet. Anträge für das nächste Jahr können neu via Online-Formular bis am 31. Dezember des laufenden Jahres eingereicht werden. Den anspruchsberechtigten Haushalten werden die Informationen mit dem Code für das Online-Verfahren Ende September direkt zugestellt.

Sie erhalten keine Anträge mehr, die von Hand ausgefüllt werden müssen. Die Anmeldung läuft ausschliesslich elektronisch. Aus diesem Grund kann Ihnen die SVA-Zweigstelle auch kein Formular mehr aushändigen. Bitte warten Sie ab, ob Sie direkt von der SVA AG angeschrieben werden und einen Code erhalten. Sollten Sie bis Mitte Oktober kein Schreiben mit einem Code erhalten haben, erkundigen Sie sich bitte direkt bei der SVA in Aarau.

Nachstehend gelangen Sie zur Anmeldung resp. erhalten alle weiteren Informationen zur Prämienverbilligung.

Verfügen Sie über keinen Internetanschluss melden Sie sich bitte bei der Gemeindezweigstelle Boniswil, 062 767 61 21.

Hotline Prämienverbilligung SVA Aargau: 062 836 82 97

 

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