Baugesuchsverfahren
Unsere Bauverwaltung in Seengen berät Sie gerne persönlich oder telefonisch zu Fragen im Zusammenhang mit einem Baugesuch oder zu allgemeinen baurechtlichen Fragen.
Für bewilligungspflichtige Bauvorhaben muss ein Baugesuch eingereicht werden. Baugesuchsformulare können bei der Bauverwaltung Seengen oder der Gemeindekanzlei Boniswil bezogen werden.
Bei geringfügigen Bauvorhaben, welche noch nicht erstellt sind und bei welchen es keine kantonale Zustimmung braucht, kann das vereinfachte Baugesuchsverfahren durchgeführt werden. Dies setzt voraus, dass alle an die Bauparzelle anstossenden Grundeigentümer/innen dem Bauvorhaben schriftlich zustimmen, damit auf die Profilierung, die Publikation und die öffentliche Auflage verzichtet werden kann.
Bei grösseren Bauvorhaben empfehlen wir der Bauherrschaft, frühzeitig mit der Bauverwaltung in Kontakt zu treten. Eingereichte Baugesuche werden durch die Bauverwaltung in formeller und materieller Hinsicht geprüft. Das Gesuch wird im amtlichen Publikationsorganen der Gemeinde Boniswil (Lenzburger Bezirksanzeiger) veröffentlicht und während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Innert der Auflagefrist können legitimierte Personen begründet Einwendungen einreichen.
Nach der öffentlichen Auflage und der Prüfung allfälliger Einwendungen entscheidet der Gemeinderat über das Baugesuch. Gewisse Bauvorhaben bedürfen zudem der Zustimmung kantonaler Behörden.
Die kantonalen baurechtlichen Bestimmungen können auf der Homepage des Departements Bau, Verkehr und Umwelt Kanton Aargau eingesehen werden.
Die Baugesuchsformulare können Sie telefonisch oder per E-Mail bei der Gemeindekanzlei Boniswil oder der Bauverwaltung Seengen bestellen. Wir stellen Ihnen diese anschliessend per Post zu. Die Formulare sind in dreifacher Ausführung einzureichen.
Bau- und Nutzungsordnung [pdf, 1.7 MB]
Bauzonenplan [pdf, 2.9 MB]