Fischereikarten
Hallwilersee
Für die Ausübung der Fischerei wird eine Fischereikarte benötigt. Beim Bezug der Fischereikarte ist der Sachkundenachweis (SaNa-Ausweis) vorzulegen.
Tages- und Wochenkarten können bei der Gemeindekanzlei zu folgenden Preisen bezogen werden:
| Tageskarte | CHF 20.– |
| Wochenkarte | CHF 60.– |
Zusätzlich wird ein Depot auf die Fischfangstatistik von CHF 20.-- erhoben. Dieses Depot wird bei der Rückgabe der ausgefüllten Fischfangstatistik zurückerstattet.
Freiangelkarte (Fr. 50.-)
Die Fischerei mit der Freiangelkarte ist erlaubt vom 1. März bis 31. Oktober von 05.00 Uhr bis 23.00 Uhr. Es darf nur vom Ufer aus mit einer Angelrute bzw. einer Schnur mit einer einfachen Angel gefischt werden.
Verboten sind:
- Fische mit Futter anzulocken
- Köderfische oder künstliche Köder zu verwenden
- das Waten
- Widerhaken
- Fang von Krebsen
Hallwilersee-Jahreskarten (Fr. 150.-)
Die Verwendung lebender Köderfische ist Inhabern der Hallwilerseekarte im Hallwilersee in verkrauteten Bereichen der Uferzone (150 m) vom 1. Mai bis 31. Januar erlaubt. Beim Hegene und Schleppfischen ist die Verwendung von Widerhaken erlaubt. Des Weiteren gelten die Grundsätze und Bestimmungen für die Angelfischerei im Hallwilersee. Die Freiangelkarte und die Jahreskarte können Sie beim Kanton beziehen:
Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Sektion Jagd und Fischerei
Entfelderstrasse 22
5001 Aarau
062 835 28 50
Fax 062 835 28 59
Website
Aabach
Fischereikarten für den Aabach (vom Aabachknie in der "Risi" bis zur nordöstlichen Waldecke des Eichhölzli und zwar nur die linke Bachseite) können nur an EinwohnerInnen der Gemeinde Boniswil abgegeben werden. Die Karte kann bei der Gemeindekanzlei gegen Vorweisung des Sachkundenachweises (SaNa-Ausweis) bezogen werden. Die Fischereikarte ist für die Monate März bis Oktober gültig. Die Gebühr beträgt Fr. 10.--.
Weisungen für das Aabach-Patent der Gemeinde Boniswil