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Einbürgerung

Ordentliche Einbürgerung

Eingebürgert werden kann nur, wer

  1. in die schweizerischen und aargauischen Verhältnisse eingegliedert ist;
  2. mit den schweizerischen und aargauischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen vertraut ist;
  3. die schweizerische Rechtsordnung beachtet und die öffentlichen und privaten Pflichten erfüllt;
  4. die innere und äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährdet.

Im Kanton Aargau gelten folgende Wohnsitzvoraussetzungen für die Einbürgerung von Ausländern:

  • Niederlassungsbewilligung C
  • 10 Jahre in der Schweiz (Zeit zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr zählt doppelt)
  • 5 Jahre im Kanton Aargau
  • 3 Jahre ununterbrochen am Wohnort (im Zeitpunkt der Gesuchstellung).

Ein Gesuch um Einbürgerung muss mit dem offiziellen Formular beim Gemeinderat des Wohnortes gestellt werden. Gesuchsformulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

Ordentliche Einbürgerung: Kantonale Informationen
Merkblatt ordentliche Einbürgerung im Kanton Aargau
Verfahrensablauf

Erleichterte Einbürgerung

Folgende Voraussetzungen gelten im Kanton Aargau für die erleichterte Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern:

Verheiratet mit einem Schweizer oder einer Schweizerin, weche/r bereits vor der Heirat Schweizer/in war, oder Kinder eines eingebürgerten Elternteils, sowie

  • 5 Jahre Wohnsitz in der Schweiz,
  • seit 3 Jahren verheiratet,
  • seit 1 Jahr am Wohnort gemeldet und
  • ist eingegliedert in die schweizerischen Verhältnisse und beachtet die schweizerische Rechtsordnung.

Gesuchsformulare können unter Angabe Ihrer genauen Postadresse direkt beim Staatssekretariat für Migration (SEM) per Mail bestellt werden. Das Formular wird Ihnen per Post zugestellt und ist vollständig ausgefüllt auf dem Postweg beim SEM einzureichen.

Erleichterte Einbürgerung: Informationen
Verheiratet mit einer Schweizerin oder einem Schweizer

vereinfachte Einbürgerung (drittgeneration)

Junge Ausländerinnen und Ausländer, deren Grosseltern in die Schweiz eingereist sind, können ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen.

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

  • mindestens ein Grosselternteil ist in der Schweiz geboren oder es wird glaubhaft gemacht, dass er ein Aufenthaltsrecht erworben hat;
  • mindestens ein Elternteil hat eine Niederlassungsbewilligung erworben, hat sich mindestens 10 Jahre in der Schweiz aufgehalten und hat mindestens 5 Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht;
  • Gesuchsteller wurde in der Schweiz geboren, besitzt eine Niederlassungsbewilligung, hat mindestens 5 Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht und ist erfolgreich integriert.
  • Das Gesuch ist bis vor dem 25. Geburtstag einzureichen.

Gesuchsformulare können unter Angabe Ihrer genauen Postadresse direkt beim Staatssekretariat für Migration (SEM) per Mail bestellt werden. Das Formular wird Ihnen per Post zugestellt und ist vollständig ausgefüllt auf dem Postweg beim SEM einzureichen.

Die erleichterte Einbürgerung der 3. Ausländergeneration

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