Hundehaltung, Hundetaxe
Registrierungspflicht
Alle in der Schweiz wohnhaften Hundehaltenden müssen in der nationalen Hudedatenbank Amicus registriert sein.
Sie werden demnächst oder sind bereits Hundehalterin oder Hundehalter. Was müssen Sie tun?
Ersthundehaltende müssen sich vorgängig bei ihrer Wohngemeinde (Abteilung Finanzen) melden. Diese erfassen Ihre Personalien in der zentralen Hundedatenbank Amicus. Ihre Benutzerdaten erhalten Sie anschliessend per Post oder E-Mail. Daraufhin kann die Registrierung über den Tierarzt erfolgen.
Welpen müssen in den ersten drei Monaten vom Tierarzt einen Mikrochip implantiert erhalten. Führen Sie einen Hund aus dem Ausland ein, so müssen Sie innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr dessen Kennzeichnung von einem Tierarzt überprüfen lassen. Der Tierarzt registriert anschliessend in beiden Fällen den Hund in Amicus.
Innert einer zehntägigen Frist sind Amicus zudem folgende Mutationen zu melden:
- Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung)
- Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk)
- Export und Tod des Hundes
Sie können dies entweder über die Website Amicus oder über die kostenlose Applikation animundo erfassen. Sobald Sie Ihr Amicus-Konto mit animundo verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde und die elektronische ePetCard einsehen, sowie Halterwechsel und Vermisstmeldungen verwalten. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie auf der Website von animundo.
Namens- und Adressänderungen müssen direkt der Abteilung Finanzen bekanntgegeben werden.
Sie sind bereits Hundehalter. Was ist ab 2026 neu für Sie?
Wenn Sie bereits einen Hund besitzen, können Sie diesen wie bisher über die Website Amicus verwalten oder alternativ die kostenlose Applikation animundo nutzen. Sobald Sie dort Ihr Amicus-Konto verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde einsehen, Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk) und Tod Ihres Hundes melden, sowie Vermisstmeldungen verwalten. Die bisherige PetCard kann nicht mehr nachbestellt werden, sondern steht Ihnen als elektronische ePetCard auf animundo zur Verfügung. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie auf der Website von animundo.
Namens- und Adressänderungen müssen direkt der -Abteilung Finanzen bekanntgegeben werden. Möchten Sie Hundedaten ändern, so wenden Sie sich bitte an den Tierarzt.
Hundetaxe
Die jährliche Hundetaxe beträgt Fr. 120.-. Die Rechnungen werden jeweils Anfangs Mai an die Hundehalter versendet.
Auskünfte
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Abteilung Finanzen Boniswil, 062 767 61 21 oder E-Mail.
AMICUS Flyer [pdf, 2.0 MB]
AMICUS Handbuch [pdf, 537 KB]
Hundebroschüre Hunde im Aargau [pdf, 1.8 MB]
Dienstleistungen
Es sind folgende Bestimmungen zu beachten:
§ 28 Polizeireglement
Es ist verboten, Hunde auf Gehwegen, in öffentlichen Anlagen oder auf privatem Grund ohne Einverständnis des Grundeigentümers versäubern zu lassen.
Hundehalter sind verpflichtet, Hundekot einzusammeln und zweckmässig zu beseitigen.
§ 29 Polizeireglement
Das unbeaufsichtigte Laufen lassen von Hunden ist verboten.
Auf verkehrsreichen Strassen und Plätzen, im Wald und am See, sind Hunde an der Leine zu führen.
Wird durch einen Hund Schaden angerichtet, wird dessen Eigentümer bestraft.