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Abmeldung / Wegzug

Ein Wegzug aus Boniswil ist den Einwohnerdiensten innert 14 Tagen persönlich zu melden oder elektronisch via eUmzugAG zu erfassen.

Bei persönlicher Abmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:

 Schweizer Bürger/innen

  • Meldebestätigung für Haupt- oder Nebenwohnsitz (falls noch vorhanden)
  • Identitätsnachweis (Pass oder Identitätskarte)
  • neue Adresse

Sie erhalten Ihren Heimatschein für die Anmeldung am neuen Niederlassungsort. Wenn Sie sich ins Ausland abmelden, werden wir Ihnen den Heimatschein zur Anmeldung bei der Schweizerischen Vertretung im Ausland mitgeben.

Ausländische Staatsangehörige

  • Ausländerausweis
  • Meldebestätigung (falls noch vorhanden)
  • neue Adresse

Bei Abmeldung ins Ausland werden wir Ihren Ausländerausweis an das Amt für Migration und Integration in Aarau zurückschicken.

Wir bitten Sie, bei Fragen betreffend einer definitiven Abmeldung ins Ausland oder einer allfälligen Aufrechterhaltung Ihrer Niederlassungsbewilligung resp. Zusicherung der Wiedereinreise bei Aufenthaltsbewilligungen vorgängig mit den Einwohnerdiensten Kontakt aufzunehmen.

Abmeldung mit eUmzugAG

Mit eUmzug können Sie Ihren Umzug ganz bequem von zu Hause aus elektronisch vornehmen. Hier gelangen Sie zur Plattform eUmzug.

Achtung: Wochenaufenthalt an- resp. abmelden ist nicht mit eUmzug möglich!

 

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