Schweizer Pass und Identitätskarte
Identitätskarte
Ab dem 2. November 2026 können Schweizer Bürgerinnen und Bürger die neue biometrische Identitätskarte beantragen. Sie ergänzt die bestehende Identitätskarte ohne Chip. Schweizer Staatsangehörige können damit zwischen einer biometrischen und nicht biometrischen Identitätskarte wählen.
Wie schon der biometrische Pass wird die neue biometrische Identitätskarte mit einem Datenchip ausgestattet sein, der zwei Fingerabdrücke sowie ein Gesichtsbild enthält. Damit wird sie noch stärker vor Missbrauch geschützt sein.
Die Gebühren bleiben im Vergleich zur bisherigen Karte ohne Datenchip unverändert (Fr. 70.00 für Erwachsene, Fr. 35.00 für Kinder).
Mit der Einführung der biometrischen Identitätskarte wird sichergestellt, dass Schweizerinnen und Schweizer auch künftig ungehindert innerhalb der EU reisen können (da die Länder der Europäischen Union (EU) seit 2021 aus Sicherheitsgründen nur noch biometrische Identitätskarten ausstellen). Nicht biometrische Identitätskarten, die vor dem Stichtag (02.11.2026) ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit für Reisen in die EU bis zu ihrem Ablaufdatum.
Künftig können die Bürgerinnen und Bürger je nach Bedarf zwischen den beiden Identitätskarten wählen können:
Empfehlung: Die biometrische Identitätskarte für Personen, die innerhalb der EU reisen
Alternative: Die nicht biometrische Identitätskarte für Personen, die das Dokument ausschliesslich als Ausweis innerhalb der Schweiz benötigen
Die biometrische Identitätskarte kann ausschliesslich nur beim Ausweiszentrum des Kantons Aargau in Aarau beantragt werden, einzeln oder weiterhin im Kombi-Angebot gemeinsam mit dem Reisepass. Ein weiterer Vorteil ist, dass das Foto für die Identitätskarte da direkt vor Ort gemacht werden kann und auch gleich die Prüfung erfolgt. Erst wenn das Foto für gut befunden wurde, dürfen Sie dort gehen.
Termine sind vorgängig entweder telefonisch unter 062 835 19 28 oder online über die Website www.schweizerpass.ch zu vereinbaren.
Die Identitätskarte ohne Chip kann weiterhin bei den Gemeinden beantragt werden, da muss aber ein den Normen entsprechendes Foto mitgebracht werden, welches nicht älter als 6 Monate sein darf. Dazu müssen Sie sich persönlich am Schalter der Einwohnerdienste melden. Bei Ihrem Besuch wird das Antragsformular ausgefüllt. Es muss durch Sie unterzeichnet werden. Minderjährige und Bevormundete müssen für die Beantragung eines Ausweises in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertretung erscheinen. Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- bisherige Identitätskarte (sofern nicht mehr vorhanden, ist eine Verlustanzeige, ausgestellt durch eine Schweiz. Polizeistelle, vorzuweisen)
- ein aktuelles Passfoto (ab Geburt); beachten Sie bitte die Richtlinien.
- Gebühren (die Gebühren sind bei der Antragstellung am Schalter der Einwohnerdienste zu bezahlen).
| Identitätskarte |
Gültigkeitsdauer |
Gebühren |
|---|---|---|
| Erwachsene | 10 Jahre | CHF 70.00 |
| Minderjährige | 5 Jahre | CHF 35.00 |
Die Ausweise werden Ihnen rund 10 Arbeitstage nach der Antragsstellung eingeschrieben zugestellt.
Wie aber bereits oben erwähnt, wird allen Personen empfohlen, welche innerhalb der EU reisen möchten, die biometrische Identitätskarte beim Ausweiszentrum Aargau zu beantragen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.
Unterschied zur E-ID
Die biometrische Identitätskarte ist vom elektronischen Identitätsnachweis (E-ID) zu unterscheiden.
- Die biometrische Identitätskarte ist ein amtliches Identitäts- und Reisedokument.
- Bei der E-ID handelt es sich dagegen um eine elektronische Identität, mit der man sich in der digitalen Welt ausweisen können wird. Die E-ID ist jedoch kein Reisedokument.
Schweizer Pass
Seit 1. März 2010 gibt es den neuen Schweizer Pass (Pass 10) mit elektronisch gespeichertem Foto und Fingerabdrücken.
Bestellmöglichkeiten
Der Pass 10 und das Kombiangebot (Pass und Identitätskarte) müssen beim Ausweiszentrum Aargau beantragt werden (via Internet oder telefonisch unter 062 835 19 28). Es erfolgt keine Antragsstellung bei der Gemeinde mehr. Eine vorgängige Terminvereinbarung beim Ausweiszentrum Aarau, 062 835 19 28, ist unerlässlich. Bei der persönlichen Vorsprache (nach erfolgter Terminvereinbarung) ist der zu ersetzende Ausweis (Pass/Identitätskarte) vorzulegen.
| Pass 10 | Gültigkeitsdauer | Gebühren Pass 10 | Gebühren Kombiangebot
(Pass 10 und Identitätskarte) |
|---|---|---|---|
| Erwachsene | 10 Jahre | CHF 145.00 | CHF 158.00 |
| Minderjährige | 5 Jahre | CHF 65.00 | CHF 78.00 |
Vorgehen bei Verlust eines Ausweises
Der Verlust eines Ausweises muss sofort nach Feststellung bei der örtlichen Polizei des Aufenthaltsortes angezeigt werden. Mit der Verlustmeldung kann bei den Einwohnerdiensten oder beim Passamt Aarau ein neuer Ausweis beantragt werden.
Ausweise, deren Verlust einmal gemeldet ist, werden für ungültig erklärt und dürfen nicht mehr weiterverwendet werden. Wird ein als verloren gemeldeter Ausweis wieder gefunden, muss er einer für die Ausstellung von Ausweisen zuständigen Behörde abgegeben werden.