Ausländerausweise, Verlängerungen
Die verschiedenen Aufenthaltsbewilligungen finden Sie auf der Website vom Amt für Migration und Integration des Kantons Aargau.
Wenn Sie im Besitze einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung sind, müssen diese meist nach 5 Jahren verlängert werden. Dabei gilt es zu beachten, dass bei den Aufenthaltsbewilligungen B und auch Kurzaufenthaltsbewilligung L das Ablaufdatum von Bedeutung ist. Nach Ablauf dieses Datums ist Ihre Bewilligung offiziell nicht mehr gültig, sollten Sie die Verlängerung nicht rechtzeitig beantragt haben.
Die Verlängerung muss persönlich am Schalter spätestens 2 Wochen vor Ende der Gültigkeit beantragt werden (Kinder bis 15 Jahre Abgabe auch durch Eltern möglich).
Die ausländische Person meldet sich nach Erhalt der Verfallsanzeige oder nach erfolgter Einreise in die Schweiz bei ihrer Wohngemeinde. Die Wohngemeinde sendet die Verfallsanzeige sowie weitere nötige Unterlagen an das Amt für Migration und Integration. Dieses prüft, ob eine Bewilligung erteilt werden kann. Die ausländische Person erhält vom Amt für Migration und Integration eine Termineinladung für die biometrische Erfassung beim Ausweiszentrum Aargau. Terminverschiebungen können direkt online mit dem erhaltenen Zugangscode vorgenommen werden.
Ohne Erfassung der biometrischen Daten kann kein Ausweis erstellt werden.
Folgende Unterlagen werden für die Verlängerung der Bewilligung benötigt:
- Ausgefüllte und unterzeichnete Verfallsanzeige (wird 2.5 Monate vor Ablauf direkt vom Staatssekretariat für Migration (SEM), Bern, an den Einwohner versandt)
- Gültiger Reisepass oder Identitätskarte resp. Personalausweis
Auf der Verfallsanzeige Ausweis B für Nicht-EG/EFTA-Staatsangehörige hat der Arbeitgeber entsprechende Angaben über die Entlöhnung vorzunehmen und dies mit seiner Unterschrift und dem Firmenstempel zu versehen.
Verlängerungen L Kurzaufenthaltsbewilligungen
Bei den Kurzaufenthaltsbewilligungen L erhalten Sie keine Verfallsanzeige. Wichtig ist, die Verlängerung der Bewilligung vor Ablauf der Gültigkeit zu beantragen.
Dazu werden folgende Unterlagen benötigt:
- gültiger, aktueller Arbeitsvertrag
- gültiger Reisepass oder Identitätskarte resp. Personalausweis
- bei Umwandlung von L in B: zusätzlich eine Bestätigung des Arbeitgebers, dass der Arbeitsvertrag immer noch gültig ist (sofern der Arbeitsvertrag älter als 1 Monat ist)
Die Einwohnerdienste prüfen die Unterlagen und leiten diese zur Verlängerung an das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau weiter.
Sobald der Ausländerausweis verlängert wurde und dieser bei den Einwohnerdiensten eingetroffen ist, werden Sie einen Brief von uns erhalten. Die Verlängerungskosten sind bei den Einwohnerdiensten beim Abholen des Ausweises zu begleichen und der alte Ausländerausweis ist abzugeben.