Adressauskünfte
Die Einwohnerdienste erteilen aus Datenschutzgründen keine telefonischen Auskünfte über Einwohner.
Für schriftliche Anfragen muss ein berechtigtes Interesse vorliegen. Um Ihre Anfrage bearbeiten zu können, benötigen wir deshalb folgende Unterlagen:
- Interessennachweis (z.B. Verlustschein, Vertragskopie, etc.)
- Adressiertes und frankiertes Antwortcouvert
Die Gebühr für eine Adressauskunft beträgt CHF 20.--.