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Parkplätze beim Gemeindezentrum

Im Zuge der kundenfreundlichen Optimierung hat der Gemeinderat im 2024 die Parkierungsordnung für die Parkplätze beim Gemeindezentrum (Schule, Kindergarten, Werkhof und Gemeindehaus) angepasst. Seither verlangt die Signalisation das Hinterlegen der eingestellten Parkscheibe vor dem Verlassen des Fahrzeuges. Die maximale Parkdauer beträgt damit 6 Stunden. Somit ist es in den Sommermonaten auch Tagestouristen möglich, die hiesigen Sehenswürdigkeiten besuchen und ausgiebig geniessen zu können. Damit die Einhaltung der Parkierungsordnung sichergestellt werden kann, hat der Gemeinderat die Regionalpolizei Lenzburg resp. die damit betraute Kontrollgruppe Ruhender Verkehr (KRV) mit regelmässigen Kontrollen beauftragt. Obschon in der Vergangenheit die eine oder andere Busse bei Betroffenen auf Unverständnis oder gar Empörung gestossen ist, liegt dem eine strassenverkehrsrechtlich legitimierte Signalisation zu Grunde, die es einzuhalten gilt, wie jede andere Signalisation auch.

Leider stellen der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung immer wieder fest, dass sich in Einzelfällen sogenannte Dauer-, Nacht- und Wochenendparkierer nicht an die Regeln halten und sogar Bussen in Kauf nehmen. Es lohnt sich dabei nicht, sich einen privaten Abstell- oder Garagenplatz zu sparen. Die Fälle werden in Zusammenarbeit mit der Regionalpolizei geahndet und strafrechtlich verfolgt. Wir richten unseren Apell speziell an diese Verkehrssünder. Halten Sie sich bitte an die Regeln.

Zufahrt zum Gemeindehaus: Die Zufahrt zum Gemeindehaus ist mit einem Fahrverbot belegt. Ausgenommen davon ist das Gemeindepersonal für die Personalparkplätze hinter dem Gemeindehaus und der Güterumschlag mit dem Gemeindehaus sowie die Benützung des Behindertenparkplatzes beim Gemeindehaus-Eingang. Besucherinnen und Besucher der Gemeindeverwaltung werden daher gebeten, die Parkplätze beim Gemeindezentrum zu benutzen und die Parkscheibe zu hinterlegen. Wir danken Ihnen für die Beachtung unserer Parkierungsregeln.

Gemeinderat und Gemeindeverwaltung

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