Winterdienst / Schneeräumung

Das Gemeindewerk ist bestrebt, den Winterdienst auf Strassen und Gehwegen mit guter Schneeräumung und mit möglichst zurückhaltendem Salzeinsatz zu besorgen. Die Einwohner werden gebeten, sich zu Fuss oder mit Fahrzeugen darauf einzustellen, dass bei Glatteis aus Gründen des Gewässerschutzes das Salzen auf das unbedingt Notwendige beschränkt wird.

Fahrzeuge, die auf den Gemeindestrassen parkiert werden, erschweren den Winterdienst erheblich. Zudem besteht das Risiko, dass sie bei der Schneeräumung trotz Vorsicht beschädigt werden. Für solche Schäden lehnt die Gemeinde jede Haftung ab.

Zudem müssen alle Hecken und Sträucher auf das gesetzliche Mass zurückgeschnitten werden, damit die Schneeräumung nicht behindert wird. Notfalls wird das Gemeindewerk solche Sträucher auf Kosten der Eigentümer im Sinne einer Ersatzvorname zurück­schneiden.

Gemeinderat und Gemeindewerk danken der Bevölkerung für das Verständnis dafür, dass die Bauamtsangestellten bei Schneefall oder Glatteis nicht in allen Dorfteilen gleichzeitig tätig sein können.

Boniswil, 2. Dezember 2011
Gemeinderat und Gemeindewerk Boniswil


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