Aktuelles


Baugesuch

Bauherrschaft:
Sirio und Christina Burger-Baumann, Seengerstrasse 21, 5706 Boniswil

Projektverfasser: 
Ulrich Roth, Architekturbüro, Tal 34, 5705 Hallwil

Bauvorhaben: 
Umbau Wohnhaus Geb. Vers. Nr. 173

Ortslage: 
Parzelle 821, Kappelen 14

Oeffentliche Auflage des Baugesuchs auf der Gemeindekanzlei Boniswil vom 03. bis und mit 02. Oktober 2010.
Einsprachen sind während der Auflagefrist dem Gemeinderat Boniswil, 5706 Boniswil, schriftlich einzureichen, versehen mit einem Antrag und einer Begründung.

Boniswil, 27. August 2010
Gemeinderat Boniswil



Kommunale Referendumsabstimmung vom 26. September 2010

Wie in den Abstimmungsunterlagen und im Bericht zur Referendumsabstimmung Ausführung und Finanzierung von Vorarbeiten für eine SBB-Haltestelle Alliswil mit Kosten von Fr. 50'000.-- bis Fr. 100'000.-- befinden sich untenstehend der ausführliche Bericht des Gemeinderates sowie zwei Schreiben von kantonalen Abteilungen zur Einsicht:

Haltestelle Alliswil Bericht ausführlich  [PDF, 44.0 KB]

Schreiben Abteilung Tiefbau vom 01.02.10  [PDF, 235 KB]

Schreiben Abteilung Verkehr vom 20.11.06  [PDF, 1.00 MB]



Lehrstellen-Ausschreibung

Betriebsfachmann/-frau EFZ (Fachrichtung Werkdienst)

Auf den 8. August 2011 hin bietet sich bei unserem Gemeindewerk die Gelegenheit, eine Ausbildung zum/r Betriebsfachmann/-frau, Fachrichtung Werkdienst, anzutreten. Die interes­sante und abwechslungsreiche Ausbildung dauert drei Jahre. Der/die zukünftige Auszu­bildende kommt u.a. in den folgenden Abteilungen zum Einsatz: Unterhalt der Gemeinde­werke Wasser und Kanalisation, Strassen, Bäche, Umgebungsarbeiten, usw.

Interessierte sind gebeten, ihre handschriftliche Bewerbung unter Beilage von Lebenslauf, Schulzeugnissen und Foto der Gemeindekanzlei Boniswil, 5706 Boniswil, einzureichen.

Für allfällige Auskünfte steht Herr Daniel Hunziker, Chef Gemeindewerk, gern zur Verfügung (Telefon 079/245’96’15).

Boniswil, 27. August 2010 
Gemeinderat Boniswil



Gelungene Premiere für den Bundesfeierbrunch

Ganz offensichtlich passt den Boniswiler Einwohnern der Termin und die Form ihrer Bundesfeier bestens. Sehr viele haben die Einladung der Gemeinde zum Bundesfeierbrunch angenommen und sich auf dem wunderschönen „Festplatz“ unter der Linde vor dem Schulhaus eingefunden. Die Beiträge der Musikgesellschaft haben dem gemütlichen Beisammensein einen festlichen Rahmen gegeben. Die Mitglieder der Trachtengruppe und des Landfrauenvereins sowie die Hobby-Köche haben unter der charmanten Führung von Gemeinderätin Heidi Villiger die Gäste mit einem hervorragenden Frühstücksbuffet verwöhnt. So sind z.B. über 200 Portionen Rösti mit Spiegelei und Speck zubereitet worden. Die kurze Ansprache des Gemeindeammanns hat sich auf die Begrüssung der Gäste und den Dank an die Helfer und Helferinnen beschränkt. Auf eine Ansprache ist wie gewohnt gestützt auf das seinerzeitige Umfrageergebnis verzichtet worden.

               


 

Referendum: Kredit für Vorarbeiten einer SBB-Haltestelle „Alliswil“

Die Einwohnergemeindeversammlung vom 4. Juni 2010 hat einen Kredit von maximal Fr. 50'000.-- bis Fr. 100'000.-- für die Ausführung der Vorarbeiten für den Bau einer SBB-Haltestelle „Alliswil“ abgelehnt. Gestützt auf § 62g des Gesetzes über die politischen Rechte gibt der Gemeinderat bekannt, dass gegen diesen Beschluss mit 120 gültigen Unterschriften (12 ungültige) das Referendum ergriffen worden ist (erforderliche Stimmen am Tag der Einreichung: 95). Das Begehren entspricht den gesetzlichen Anfor­derungen. Der Gemeinderat hat das Zustandekommen des Referendums festgestellt.

Gegen diesen Beschluss kann innert 3 Tagen, gerechnet ab Veröffentlichung, beim Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden.


Rechtskraft Gemeindeversammlungsbeschlüsse

Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche übrige dem fakultativen Referendum unterliegenden Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 4. Juni 2010 - mit Ausnahme des Beschlusses über den Kredit von max. Fr. 50'000.00 bis Fr. 100'000.-- für die Vorarbeiten einer Haltestelle „Alliswil“ - in Rechtskraft erwachsen.


Referendumsabstimmungen

Gestützt auf § 41b des Gesetzes über die politischen Rechte ist die Urnenabstimmung innert sechs Monaten nach Ablauf der Referendumsfrist durchzuführen. Der nächste Abstim­mungstermin findet am 26. September 2010 statt (Änderung Arbeitslosengesetz).  

Der Gemeinderat hat beschlossen, am gleichen Abstimmungswochenende abstimmen zu lassen über:

- Kredit von max. Fr. 50'000.00 bis Fr. 100'000.-- für die Ausführung von Vorarbeiten einer Haltestelle
  „Alliswil“
- Änderung Gemeindeordnung; Reduktion Anzahl Mitglieder des Wahlbüros 
  (obligatorisches Referendum)


Boniswil, 15. Juli 2010 
Gemeinderat Boniswil


Personenunterführung Seetalstrasse fällt ausser Betracht

Nun verlangt der Gemeinderat eine Lichtsignalanlage

Im Rahmen der Umgestaltung der Seetalstrasse (nach der Bahnverlegung) hatte der Gemeinderat im August 2009 den Kanton ersucht, den Bau einer Personenunterführung vom Bäckerweg in die Schulhausstrasse zu prüfen. In der Folge hat das kantonale Bau­departement eine Machbarkeitsstudie mit einer Kostenberechnung in Auftrag gegeben. Das Resultat zeigt, dass eine Unterführung grundsätzlich möglich wäre. Die Kosten werden je nach Variante auf 1,86 Mio oder 2,27 Mio Franken berechnet. Allerdings hat der Kanton einen finanziellen Beitrag kategorisch abgelehnt mit der Begründung, eine Unterführung ergebe gegenüber der im Ausbauprojekt vorgesehenen Mittelinsel keine Verbesserung der Situation. Die Gemeinde kann aber ein solches Bauprojekt alleine nicht finanzieren. Damit muss das Projekt „Personenunterführung“ als gestorben betrachtet werden.

Der Gemeinderat gibt sich jedoch mit dieser Ausgangslage nicht zufrieden. Nach seiner Ansicht bietet eine Mittelinsel zu wenig Schutz. Zudem wird dieser Fussgängerübergang mit der Verlegung des Bahnhofes in das Oberdorf nochmals an Bedeutung gewinnen. Es werden noch mehr Fussgänger die Seetalstrasse von der Schulstrasse her zum Bäckerweg überqueren. Seit Einführung der Schwerverkehrsabgabe und dem Gebrauch des GPS hat der Schwerverkehr auf der ohnehin stark befahrenen Durchgangsstrasse merklich zugenommen. Weil es der Gemeinderat für unzumutbar hält, die Kinder ungeschützt über diese Strasse zu schicken, hat die Behörde jetzt beim Kanton verlangt, dass der Fussgängerstreifen zumindest mit einer Lichtsignalanlage geschützt wird.


Bauverwaltung Seengen-Meisterschwanden-Boniswil

Seit Jahrzehnten werden die Baugesuche der Gemeinde Boniswil von einem externen Ingenieurbüro (in der Regel Flury Ingenieurunternehmung AG, Seon) geprüft. Auch die diversen Baukontrollen bei der Ausführung der Bauvorhaben werden von diesem Büro durchgeführt.

Der Gemeinderat hat nun beschlossen, diese Bauverwaltungsaufgaben ab Herbst 2010 neu gemeinsam mit den Gemeinden Seengen und Meisterschwanden zu lösen, d.h. bei der bereits bestehenden Bauverwaltung Seengen-Meisterschwanden mitzumachen. Dies bringt vor allem Vorteile für die Kunden. Sie müssen nicht mehr abklären, ob sie sich bei Fragen an das private Ingenieurbüro wenden müssen, oder an die Gemeindeverwaltung. Der Schalter der auf drei Gemeinden erweiterten Bauverwaltung steht für alle Fragen baurechtlicher Art für die Einwohner, Bauherren und Architekten offen. Die Bauverwaltung im Gemeindehaus Seengen ist für die die Baugesuchsverfahren von A bis Z zuständig.

Boniswil, 29. April 2010
Gemeinderat Boniswil


Ein Bijou unter den Waldhütten

Mit viel Herzblut und Liebe zum Detail ist die Waldhütte Boniswil im Schlattwald sanft renoviert worden. Neu ist die Stromversorgung mit einem Generator. Die Behörde hat dies zum Anlass genommen, die Waldhütte aufzufrischen, so dass sie sich heute in einem sehr erfreulichen Zustand präsentiert und zum gemütlichen Verweilen einlädt. Das Gemeindewerk unter der Leitung von Vizeammann Jörg Remund sowie der „fachfraulicher“ Unterstützung seiner Ehefrau Bernadette Remund hat ganze Arbeit geleistet und ein richtiges Kleinod im Wald hervorgebracht. Der Gemeinderat hat mit einem neuen Waldhaus-Reglement die Voraussetzungen dazu geschaffen, dass dieser erfreuliche Zustand bestehen bleibt und diese Oase im Wald am nahen Aabach auch von vielen Besuchern genützt werden kann. Der Hüttenwartdienst untersteht dem Gemeindewerk Boniswil, die Vermietung läuft neu über die Gemeindekanzlei. Die Mietpauschale von Fr. 90.-(+ Fr. 8.--/h für Benützung Stromerzeuger) für die Waldhütte, welche Platz für 32 Personen bietet, darf als sehr günstig betrachtet werden. Die Feuerstelle vor dem Waldhaus darf, sofern dieses nicht vermietet ist, von Passanten jederzeit gratis benutzt werden.

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Einwandfreies Trinkwasser

Die Untersuchungsberichte des analytischen Laboratoriums Bachema über die Kontrollen des Trinkwassers bescheinigen einmal mehr dessen einwandfreie Qualität.


Energieberatung / Energieanalysen für Eigenheime

Nutzen Sie die Möglichkeit, Fragen im Zusammenhang mit energetischen Massnahmen in bzw. an Ihrer Liegenschaft durch kompetente Energieberater beantworten zu lassen. Einfache Anfragen, telefonisch oder per E-Mail, sind für Sie kostenlos. Beratungen vor Ort (max. 2h) werden vom Kanton durch einen finanziellen Beitrag - direkt an die Beratenden - unterstützt. Ihnen als Leistungsempfänger fallen Kosten von Fr. 100.-- (bei einem EFH) bzw. Fr. 150.-- (bei einem MFH) an. Im Einzelfall, können diese Kosten, in Absprache zwischen Ihnen und der betratenden Fachperson, bei entsprechend gewünschter Mehrleistung auch höher ausfallen.

Die Beratung ist in keiner Art und Weise verpflichtend. Interessierte können sich unter folgender Adresse anmelden: Beratungsstelle Nordwestschweiz, Nova Energie GmbH, Schachenallee 29, 5000 Aaau, Tel. 062 834 03 03.

Link zu Fachstelle Energie des Kantons Aargau

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